Und wieder starten Kunstflieger vom Flugplatz Borkenberge - das bedeutet für ganze Dörfer Fluglärm zum Frühstück . Müssen die betroffenen Bürger das hinnehmen?
Stellungnahme von Anette Fleuster
Bezug: „Lärm zum Frühstück“ Halterner Zeitung 6. 5. 2011
Es ist schon ein Trauerspiel, dass in unserem Land ganz legal der Kunstflug – Luxussoprt einiger Weniger – mit der enorm störenden Lärmbelästigung tausender Menschen erkauft werden darf. So sieht es leider das Luftverkehrsgesetz vor, bis auf einige Ausnahmen (geregelt in der Luftverkehrs-Ordnung) ist nämlich der Luftraum auch für den Kunstflug generell frei. Im Fall des Flugplatzes Borkenberge handelt es sich um den Trainingsbetrieb einer einzigen auswärtigen Familie, der in unserer Stadt für Unmut sorgt. Sicherlich ist es als positiv zu bewerten, dass zwischen Kunstfliegern//Borkenbergegesellschaft einerseits und der Stadt Haltern/Betroffenen andererseits 2005 ein freiwilliger Kompromiss erzielt wurde: Kein Kunstflug vor 9:30 Uhr morgens, Mittagsruhe zwischen 12:30 und 15 Uhr sowie „das Bemühen“ an Sonntagen gegen 19 Uhr den Kunstflugbetrieb zu beenden. Doch das ist wenig tröstlich für die vielen Menschen (Halterner Bürger und erholungssuchende Gäste), die außerhalb dieser Zeiten in ihren Gärten, in Gartenrestaurants oder bei Spaziergängen erheblich unter dem Kunstfluglärm leiden.
Auch ich werde immer wieder von Bürgern aus Hullern und Sythen darauf angesprochen und fühle mich auch persönlich von dem Kunstfluglärm enorm gestört.
Der Protest muss durch die Betroffenen und auch durch die Stadt beim Flugplatzbetreiber (Borkenbergegesellschaft) deutlich vorgetragen werden. Dieser täte – im Sinne einer guten Nachbarschaft – gut daran, sein Gelände für den Kunstflugbetrieb nicht weiter zur Verfügung zu stellen. Auf diese Weise könnten trotz der bestehenden Gesetzeslage die Bürger vor Ort vom nervtötenden Kunstfluglärm befreit werden.
Für die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
Anette Fleuster



