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Die BI " Ein Herz für Hullern" schreibt in ihrem Artikel vom 2.12.2011, bei den Grünen sei man bisher auf Unverständnis gestoßen, weil die Priorität bei der Windkraft liege.
Dazu hat Michael eine Stellungnahme geschrieben, die allerdings nur bruchstückhaft von der Halterner Zeitung am 3.12.2011 veröffentlicht wurde.
Hier der Originaltext:
Stellungnahme der Fraktion B90/Die Grünen zum Thema 1.12.11
„Vorrangzonen für Windkraftanlagen“
Auch wenn der Vorstand der BI den Eindruck gewonnen hat mit ihrem Anliegen bei uns „auf Unverständnis gestoßen“ zu sein, nehmen wir für uns in Anspruch die Sorgen auch der Hullerner Bürger ernst zu nehmen. Das heißt allerdings nicht, dass wir uns vorbehaltlos auf die Seite der BI stellen.
Von Politikern wird zu Recht erwartet, dass sie authentisch sind, d.h. dass sie aufrichtig und konsequent handeln. Für uns bedeutet dies, dass wir uns nicht nur in Sonntagsreden für die Energiewende stark machen, sondern auch für konkrete Maßnahmen vor Ort.
Von daher begrüßen wir die Ausweisung von Windvorrangzonen im Halterner Stadtgebiet. Ein Verzicht auf diese Maßnahme hätte eine großflächige Verspargelung des Stadtgebietes mit Windrädern zur Folge.
Bei der Suche nach geeigneten Flächen durch ein von der Verwaltung beauftragtes Planungsbüro sind Gebiete in Lavesum/Sythen, Lippramsdorf und Hullern als „geeignet“ klassifiziert worden. Geeignet aus Sicht der Gutachter sind Flächen, die die notwendige Windhöffigkeit und den gesetzlich vorgeschriebenen Abstand zur Wohnbebauung aufweisen und die nicht durch andere Restriktionen, wie Truppenübungsplätze oder Naturschutz, von vornherein ausgeschlossen sind.
Der Offenlegungsbeschluss zur Ausweisung von Vorrangzonen wurde am 6.7.11 einstimmig im Rat gefasst.
Natürlich muss versucht werden, die Beeinträchtigungen für die unmittelbar Betroffenen so gering wie möglich zu halten. Genau daran wird derzeit gearbeitet, mit dem Ziel die Abstände zur Wohnbebauung zu vergrößern. Dies unterstützen wir ausdrücklich. Hierbei ist es wichtig eine Konsenslösung mit möglichst allen Beteiligten zu erreichen. Schon einmal musste einem Anlagenbetreiber Schadensersatz in 6-stelliger Höhe bezahlt werden und zusätzlich musste eine weitaus größere Anlage genehmigt werden.
Wenig hilfreich ist in der derzeitigen Diskussion die Wortwahl des Vorsitzenden der WGH, Herrn Berkels, der von „Windkraftwahn“ und „riesigen Windmonstern“ schwadroniert und der gemeinsam mit der FDP, offensichtlich in Unkenntnis der Rechtslage, meint, man könne das Thema einfach aussitzen.
Zumindest widersprüchlich ist die Haltung der CDU. Während sie in Hullern - auch in Person von Herrn Schumacher - die Bürgerinitiative in ihrer grundsätzlich ablehnenden Haltung von Windrädern vor dem Dorf unterstützt , erklärt die Lippramsdorfer CDU auf ihrer Internetseite: „Als unkritischen Abstand haben wir das 3-fache der Gesamthöhe zu Grunde gelegt, bei der Annahme, dass Anlagen mit einer Gesamthöhe von ca. 150 m errichtet würden“.
Die geplanten Anlagen in Hullern sind 150 m hoch. Die Abstände betragen mehr als 700 m.
Wir werden die weiteren Gutachten, u.a. zum Artenschutz, abwarten und erst dann unsere endgültige Position festlegen.
Michael Zimmermann, Fraktionsvorsitzender





