Der Rat der Stadt Haltern am See hat sich in seiner Sitzung am 28.11.2024 mehrheitlich (gegen die Stimmen der Grünen und der SPD) dagegen ausgesprochen, die sogenannte Opt-Out-Regelung im aktuellen Gesetzentwurf des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes NRW, nach der jede Kommune selbst über die Einführung der Bezahlkarte entscheiden kann, zu nutzen. Wir hatten den Antrag eingebracht, die Bezahlkarte in Haltern nicht einzuführen. Denn die Bezahlkarte führt nicht nur zu einer massiven Einschränkung der Würde und Selbstbestimmung von geflüchteten Menschen, sondern ihre Implementierung erfordert eine kostenintensive Umstellung bei der Datenverarbeitung und bei den Verwaltungsabläufen, sodass eine zusätzliche Belastung des kommunalen Haushaltes zu befürchten ist. Auch das propagierte Ziel, Geflüchtete mit der Karte von Überweisungen in ihr Herkunftsland abzuhalten, entbehrt jeglicher Grundlage. Schon allein wegen der Höhe der Leistungssätze gehen Expert:innen davon aus, dass die Höhe der Transfers gering ausfällt, und bezweifeln, dass dies einen wesentlichen Anreiz für Migration darstellt. Nach einer Aussage des Bundesfinanzministeriums liegen keine Daten zu entsprechenden Überweisungen vor. Eine weitere Fehlannahme besteht darin, dass die Bezahlkarte als Instrument verstanden wird, um sogenannte „Pull-Faktoren“ für Asylsuchende zu minimieren und die Zahl der Asylsuchenden somit zu senken. Diese Fehlannahme ist in der Migrationsforschung vielfach widerlegt worden.
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