Menschen mit Behinderungen bzw. chronischen Erkrankungen müssen die Möglichkeit haben, gleichberechtigt mit anderen wirksam und umfassend am politischen Leben teilhaben zu können. Dazu benötigen sie Nachteilsausgleiche, die die Stadt Haltern sicherstellen soll. Dies sind z.B. individuell benötigte Mobilitätshilfen, Assistenzleistungen, Fahrtkostenerstattungen und Kommunikationshilfen und die barrierefreie Gestaltung von Veranstaltungen und Aktivitäten, die von der Verwaltung der Stadt Haltern organisiert werden.
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