Bei Anträgen an die Verwaltung ist es häufig schwierig, den Bearbeitungstand nachzuvollziehen. Hier möchten wir gern ein standardisiertes Verfahren einführen: Mindestens zweimal jährlich soll im Rahmen einer Ratssitzung ein kurzer Sachstandsbericht zur Kenntnisnahme vorgelegt werden.
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