20 Monate Rot-Grün in NRW – eine Bilanz
27.03.2012 Hintergrund zur Rede von Reiner Priggen, Fraktionsvorsitzender, auf dem LPR, 25.03.2012
In den vergangenen 20 Monaten haben wir dieses Land mit 58 neuen Gesetzen bewegt. Wir haben beispielsweise den Schulkonsens auf den Weg gebracht, die Situation der Kommunen deutlich verbessert und die direkte Demokratie in Land und Kommunen gestärkt. Zum Vergleich: Schwarz-Gelb hat im selben Zeitraum lediglich 43 Gesetze verabschiedet.
Durch die von FDP und Linksfraktion verursachte Landtagsauflösung sind wesentliche Vorhaben auf der Strecke geblieben – z.B. das Klimaschutzgesetz und der konsequente Nichtraucherschutz für NRW. Wir haben schon viel geschafft – es bleibt aber noch viel zu tun.
Im Folgenden ziehen wir eine kurze Bilanz durch alle Politikbereiche. Gegliedert nach den Kapiteln des Koalitionsvertrags führen wir die jeweils größten Erfolge sowie zukünftige Herausforderungen auf.
Bildung
Frühkindliche Bildung
Wir haben die Ausgaben für Kindertagesbetreuung um eine halbe Milliarde Euro bzw. um 50% erhöht. Das bringt u.a. 3.000 neue Stellen für KinderpflegerInnen, eine finanzielle Entlastung der Eltern von Kita-Gebühren, Qualitätssicherung in der Tagespflege, eine bessere Finanzierung von Kindern mit Behinderung, Waldkindergärten und Familienzentren, von denen ab Sommer 150 neue in sozialen Brennpunkten entstehen.
Wir haben mit bisher 310 Millionen Euro und Bürokratieabbau beim U3-Ausbau die Bremsen gelöst. Weitere 1,5 Milliarden sind bis 2018 vorgesehen, 200 Millionen Euro davon noch in 2012 (nach beschlossenem Haushalt).
Schule
Der grüne Ansatz einer auf breiten Konsens angelegten Ermöglichungsstrategie in der Schulpolitik hat große Erfolge zu verzeichnen: Nach der großen Bildungskonferenz gelang es der Minderheitsregierung, die CDU für einen Schulkonsens zu gewinnen, der den Weg für innovative Schulentwicklung und längeres gemeinsames Lernen frei machte.
Das hat vor Ort eine enorme Resonanz erfahren. Binnen weniger Wochen gab es Anträge für 51 Sekundarschulen und 21 Gesamtschulen, von denen nun 42 Sekundarschulen und 19 Gesamtschulen im Sommer starten.
Breite Unterstützung gab es auch für die Einführung eines Islamischen Religionsunterrichts, der nach jahrelangen Verhandlungen nun realisiert werden kann.
Die Schaffung eines inklusiven Bildungssystems, das keine/n ausschließt und jede/n in seiner Verschiedenheit ernst und annimmt, ist der große Auftrag aus der UN-Behindertenrechtskonvention.
Auf Drängen der Grünen hat sich der Landtag dazu schon einstimmig bekannt. Nun gilt es, die konkrete Ausgestaltung eines Inklusionsplans zu erarbeiten, um die einzelnen Schritte des Umbaus des Schulsystems mit klaren Ressourcenzusagen zu beschreiben.
Denn Inklusion braucht gute Gelingensbedingungen, damit Eltern, Lehrkräfte und vor allem die SchülerInnen sicher sein können, dass ihre individuellen Förderbedarfe ernst genommen und ihre Talente wertgeschätzt werden.
Hochschule und Wissenschaft
Rot-Grün hat die Studiengebühren abgeschafft und sie vollständig durch Qualitätsverbesserungsmittel kompensiert. Bei der Verteilung dieser Mittel können die Studierenden - in einer durch sie mehrheitlich besetzten Qualitätsverbesserungskommission - mitbestimmen.
Rot-Grün wird das Hochschulgesetz novellieren und damit einen Beitrag für mehr Mitbestimmung, ausgewogenere Gremienkompetenzen, mehr Gleichstellung sowie insgesamt bessere Arbeits- und Studienbedingungen an den Hochschulen leisten.
Kommunen
Bei der Umsetzung der vereinbarten Ziele im Bereich der kommunalen Demokratie hat Rot-Grün Wort gehalten. Es gibt nun die Abwahlmöglichkeit für BürgermeisterInnen, die Stichwahl bei den Wahlen für die Hauptverwaltungsbeamten nach einem erfolglosen 1. Wahlgang und eine Stärkung der Bürgerbeteiligung durch neue Regelungen beim Bürgerbegehren/Bürgerentscheid.
Noch umsetzen wollen wir: die Weiterarbeit an einer nachhaltigen Verbesserung der Kommunalfinanzen durch die Umsetzung des Stärkungspaktes Stadtfinanzen bis 2020, die weitere Beteiligung des Bundes an den gestiegenen Soziallasten, damit Kommunen entlastet werden können und eine angemessene Weiterentwicklung des Kommunalen Finanzausgleiches und des NKF.
Wirtschaft, Klimaschutz, Energie
Wirtschaft
Das neue Tariftreue- und Vergabegesetz wurde zum Ende des letzten Jahres beschlossen und tritt im Frühjahr 2012 in Kraft. In diesem wird geregelt, dass das Land und die Kommunen öffentliche Aufträge nur noch an Unternehmen vergeben dürfen, die den „vergabespezifischen Mindestlohn“ zahlen sowie ökologische und soziale Kriterien einhalten. Um das Vergabeverfahren zu vereinfachen und Prüfungsaufwand zu minimieren, können sich Unternehmen zertifizieren lassen.
Das noch gültige Ladenöffnungsgesetz aus schwarz-gelben Zeiten hat weder die Umsätze erhöht noch zu mehr Beschäftigung geführt. Vor allem hat es den Sonntagsschutz bis zur Unkenntlichkeit ausgehöhlt. Daher halten wir eine Überarbeitung des Ladenschlussgesetzes für notwendig, in dem vor allem für die Wiederherstellung des Sonntagsschutzes gesorgt wird. Auch im Bereich der Umweltwirtschaft muss NRW vorankommen. Wir werden ein Umweltwirtschaftsprogramm auflegen mit dem Ziel, Arbeitsplätze durch Ressourceneffizienz zu schaffen.
Landesbauordnung
Im September 2010 sorgte ein Beschluss zur Genehmigungspflicht von Photovoltaikanlagen des OVG Münster für Aufsehen unter den Betreibern von Solaranlagen. Rot-Grün beschloss daraufhin eine Änderung der Landesbauordnung in der nun geregelt ist, dass keine Baugenehmigung erforderlich ist. Hiermit wurde Planungssicherheit für den benötigten Ausbau von Photovoltaik geschaffen, der für die Energiewende benötigt wird.
Stadtwerkerettungsgesetz (Gesetz zur Revitalisierung des Gemeindewirtschaftsrechts)
Das Stadtwerkegesetz wurde gleich zu Beginn der Legislatur von Rot-Grün eingebracht und verabschiedet. Das Gesetz hat der Ungleichbehandlungvon Stadtwerken gegenüber den großen Energieunternehmen endlich ein Ende gesetzt. Es ermöglicht den Stadtwerken, nun auch außerhalb ihrer Kommunen zu agieren. Das eröffnet im Zusammenhang mit der Energiewende neue Handlungsfelder, und stärkt den Wettbewerb auf dem Energiemarkt.
Klimaschutzgesetz
Die Landesregierung hat im November den Entwurf für ein Klimaschutzgesetz NRW in den Landtag eingebracht. In diesem Gesetz sollen zum ersten Mal in Deutschland verbindliche Minderungsziele für Treibhausgase (bis 2020 eine Reduktion um 25 Prozent und bis 2050 um mindestens 80 Prozent gegenüber 1990) festgeschrieben werden. Zudem sieht das Klimaschutzgesetz ein Monitoring und die Erstellung eines Klimaschutzplans vor, der das Klimaschutzgesetz mit konkreten Maßnahmen im Bereich Klimaschutz und Klimaanpassung hinterlegen sowie sektor-spezifische Minderungsziele definieren soll.
Umwelt
Anti-Atompolitik
Auf Druck von uns Grünen konnten die überflüssigen und hochgefährlichen Atommülltransporte von Ahaus in das russische Mayak verhindert werden. Außerdem haben wir ein Transportmoratorium in NRW für schwach- und mittel-radioaktives Material auf den Weg gebracht und mit der Aufarbeitung der atomaren Geschichte von Jülich begonnen. Aufgrund umfassender Sicherheitsüberprüfungen der Atomstandorte in NRW wird derzeit u.a. die Schließung der Uran-Anreicherungsanlage Gronau geprüft. Auf dem Weg ist ebenfalls eine Überprüfung der Notfall- und Evakuierungspläne für die Transporte von hochgiftigem Uran-Hexafluorid durch NRW.
Umweltverwaltung
Nach dem Kahlschlag von CDU und FDP haben wir die Umweltverwaltung in NRW durch eine personelle Aufstockung gestärkt, um effizienter Umweltskandale aufklären zu können.
Funktionsprüfung der Hausanschlusskanäle
Das Vorsorgeprinzip stand für uns in der Debatte um eine Funktionsprüfung privater Abwasserkanäle an erster Stelle. Nachdem die CDU einen bereits vereinbarten Kompromiss gebrochen hat, liegt mit unserem Gesetzentwurf ein Vorschlag für einen fairen Ausgleich der Interessen von HauseigentümerInnen und Gewässerschutz vor. Ziel ist die Verlässlichkeit für Kommunen, HandwerkerInnen und EigentümerInnen.
Schadstoffbelastung durch Abfall-Mitverbrennung
Am 7. März 2012 wurde im federführenden Umweltausschuss unser Antrag „Novellierung der 17. Bundesimissionsschutzverordnung – Schadstoffbelastung durch Abfall Mitverbrennung vermindern, Öko-Dumping verhindern“ beschlossen. Die darin enthaltenen vier Hauptforderungen sind: 1. Die Technik von Mitverbrennungsanlagen muss dem aktuellen Stand der Wissenschaft entsprechen. 2. Ausnahme-Tatbestände für Mitverbrennungsanlagen sollen gestrichen werden. 3. Bestehende Irrelevanzklauseln sollen überprüft werden. 4. Die Grenzwerte, auch für neue Schadstoffe (insbes. Quecksilber, Arsen, PCB und ähnliche umwelterhebliche Schadstoffe), sollen ambitioniert angepasst werden.
Saubere Luft
In einem Fachgespräch mit ExpertInnen zum Thema „Schadstoffarme Raumluft“ im November 2011 haben wir eine parlamentarische Initiative zur Raumlufthygiene vorbereitet. Bei der weiteren Umsetzung des Vergabegesetzes werden wir im Rahmen einer Verordnung darauf drängen, bei öffentlichen Bauvorhaben Baustoffe und Materialien zu verwenden, die die Raumlufthygiene unter Umwelt- und Gesundheitsaspekten deutlich verbessern.
Verbraucherschutz
Mit der Vereinbarung zwischen der Landesregierung und der Verbraucherzentrale im Jahr 2011 über einen sicheren und verlässlichen Finanzierungskorridor für die nächsten fünf Jahre ist die Basis für die Verbraucherzentralen in NRW gefestigt und die Voraussetzung für die geplanten weiteren Eröffnungen von Verbraucherzentralen getroffen worden. Mit einer Aufklärungskampagne haben wir zudem auf die Problematik von schadstoffbelastetem Kinderspielzeug hingewiesen. Eine Einigung über gemeinsame ökologische und soziale Standards bei Kinderspielzeug durch Politik, VerbraucherschützerInnen, HerstellerInnen und VertreiberInnenn ist auf dem Weg.
Landwirtschaft
Ein wesentlicher Erfolg im Bereich Landwirtschaft und Naturschutz war die Verabschiedung des Antrags „Intensivmastanlagen belasten ländliche Regionen in NRW – Bäuerliche Landwirtschaft stärken“ (Landtags-Drucksache 15/495). In diesem setzen wir uns dafür ein, dass die Förderung kleinerer Anlagen verstärkt vorangebracht wird und fordern, dass der Bau von weiteren Großmastanlagen durch schärfere Auflagen u.a. im Immissionsschutz und Baurecht erschwert wird. Darüber hinaus haben wir einen „Runden Tisch Massentierhaltung“ gegründet, bei dem sich Bürgerinitiativen, betroffene BürgerInnen, Sachverständige und Fachkundige treffen, um über weitere Schritte zu beraten, die zur Eindämmung der Massentierhaltung erfolgen müssen.
Die Mittel für die Biologischen Stationen wurden 2011 um 1,25 Mio. Euro erhöht, damit sie sicher planen und ihre wertvolle Arbeit fortführen können. Die EU-Kommission hat im August 2011 fünf von insgesamt acht deutschen LIFE+-Naturschutzprojekten aus NRW zur Förderung ausgesucht. Damit werden die Eichenwälder bei Wesel, die Allianz für die Borstgrasrasen im Kreis Euskirchen, die Emmericher Ward im Kreis Kleve, die Rur und Kall sowie Trockenlebensräume im Kreis Höxter aus Brüssel gefördert.
Am 20.01.2011 wurde im Plenum der Antrag „NRW wird gentechnikfreie Region in Europa“ verabschiedet, womit beschlossen wurde, dass NRW dem Europäischen Netzwerk der gentechnikfreien Regionen beitritt. Am 10.10.2011 haben wir in Brüssel im Namen der Landesregierung die Beitrittserklärung NRWs zum „Europäischen Netzwerk gentechnikfreier Regionen“ unterzeichnet. Programme zur Verstärkung einer Qualitätsmarke „Aus NRW“ sind angelaufen und sollen die Vermarktung von gentechnikfreien Produkten aus NRW verstärken.
Das Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzverbände stand kurz vor der Verabschiedung im Plenum. Dieses würde endlich dafür sorgen, dass nicht nur die TiernutzerInnen, sondern auch die TierschützerInnen das Recht erhielten, gegen ein „zu wenig“ an Tierschutz zu klagen. Außerdem würde es Rechtssicherheit für den Kontrollvollzug und die Beurteilung von Vergehen gegen den Tierschutz bringen.
Die Novelle des Jagdgesetzes NRW ist in Vorbereitung. Der Gesetzentwurf hat das Ziel, die Wald-/Wild-Problematik besser regulieren und die unterschiedlichen Interessen besser vereinen zu können.
Bauen, Wohnen, Verkehr
Bauen, Wohnen
Gute Wohnungen und eine gute Wohnumgebung sind unser Ziel für NRW. Wir haben die Wohnungspolitik in NRW wieder sozial und ökologisch ausgerichtet – mit energetischer Gebäudesanierung und der Ausrichtung der Wohnungsförderung auf den sozialen Mietwohnungsbau. Wir haben die energetische Sanierung von Wohngebäuden angepackt und fördern sie mit 200 Millionen. Euro pro Jahr. Das bringt Handwerksunternehmen Aufträge, schützt das Klima und entlastet MieterInnen von Nebenkosten. Wir haben auch den MieterInnenschutz verstärkt, indem wir das Wohnraumfördergesetz novelliert und den Kommunen die Möglichkeit gegeben haben, mit Zweckentfremdungsverordnungen gegen die Spekulation mit Wohnraum vorzugehen. Vernachlässigung von Wohnraum, verrottete Balkone oder defekte Aufzugs- oder Türschließanlagen können nun von der Wohnungsaufsicht geahndet werden.
Wir wollen unsere soziale und ökologische Wohnungspolitik fortsetzen. Wohnungen müssen bezahlbar bleiben, die energetische Modernisierung ist eine Herkulesaufgabe, die ganz oben auf der Tagesordnung bleibt. Wir richten unsere Politik daher am Leitbild einer grünen Stadt aus, die Modernisierung, Barrierefreiheit und Klimagerechtigkeit miteinander verbindet und den sozialen Zusammenhalt stärkt.
Verkehr
Während schwarz-gelbe-Verkehrspolitik aus dem Rückspiegel der Autofahrer betrachtet wurde, haben wir die Prioritäten im Infrastrukturhaushalt verändert. Wir haben Schluss gemacht mit der Planung von unbezahlbaren, ökologisch schädlichen Ortsumgehungen und haben stattdessen mehr Geld in Busund Bahn, Radverkehrsowie die Sanierung vorhandener Straßen investiert.
Durch die Co-Finanzierung des Sozialtickets haben wir in vielen Städten und Kreisen das Sozialticket eingeführt. Wir haben den Lärmschutz an Autobahnen verbessert, indem bei der Sanierung von Autobahnen lärmarmer Belag verwendet wird. Wir haben Lärmschutz an Flughäfen und deren wirtschaftliche Interessen auf Augenhöhe behandelt. In Düsseldorf wurden die Verspätungen drastisch reduziert. Für Köln/Bonn ist die Einführung des Passagiernachtflugverbotes vorbereitet.
Auf unseren Druck in Berlin gab es Fortschritte beim Rhein-Ruhr-Express (RRX). Die endgültigen Vereinbarungen über die Baufortschritte stehen aber hier - wie bei der Betuwe - noch aus. Während in Stuttgart und in Bayern Milliarden für Prestigeobjekte der Bahn ausgegeben werden, quetschen sich die NRW-PendlerInnen täglich vor allem zwischen Dortmund und Köln in verspätete Nahverkehrszüge. Neben der Fortführung der oben genannten Themen ist das Hauptziel für die nächsten Jahre: Das Mobilitätsland Nr. 1 muss angemessen behandelt werden, damit mehr Güter auf die Schiene können und der ÖPNV gestärkt werden kann.
Arbeit, Soziales, Integration
Arbeit
Unser Ziel ist es, ein gesichertes Ausbildungsangebot für alle zu schaffen und hierzu einen nachhaltigen und systematischen Übergang „Schule-Beruf“ bei der Berufs- und Studienorientierung, Berufsvorbereitung und Übergang in Ausbildung bzw. Studium zu ermöglichen. Mit einem neuen Übergangsmanagement konnte Ende 2011 die Übergangsproblematik an der Schnittstelle zwischen Schule und Beruf angegangen werden. Zunächst sind sieben Referenzkommunen an den Start gegangen: Bielefeld, Dortmund, Mülheim, Städteregion Aachen, Kreis Borken, Kreis Siegen-Wittgenstein, und der Rheinisch-Bergische Kreis. Diese Kommunen haben damit begonnen, das neue System mit seinen unterschiedlichen Elementen schrittweise umzusetzten. Das Konzept umfasst die zentralen Handlungsfelder Berufs- und Studienorientierung, Übergangssystem, Steigerung der Attraktivität des dualen Systems sowie kommunale Koordinierung.
Zur Förderung von Maßnahmen im Bereich Jugend und Beruf sind insgesamt 66,4 Millionen Euro vorgesehen. Davon sind rd. 55,4 Millionen Euro EU-Anteil und rd. 11 Millionen Euro Landesanteil.
Darüber hinaus haben wir in der Arbeitsmarktpolitik parlamentarische Initiativen sowie Bundesratsinitiativen initiiert und zwar a) zur Einrichtung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns, b) Maßnahmen gegen Leiharbeit sowie c) gegen das unterlaufen von regulären Arbeitsplätzen durch Werkverträge.
Mit der Erarbeitung der inhaltlichen Grundlagen für eine öffentlich geförderte Beschäftigung haben wir schließlich einen wichtigen Schritt für die Initiierung eines sozialen Arbeitsmarktes getan. Auch wenn sich die Rahmenbedingungen in der Arbeitsmarktförderung durch die drastischen Sparmaßnahmen und die Instrumentenreform seitens der schwarz-gelben Bundesregierung deutlich verschlechtert haben, wollen wir zunächst im Zeitraum 2012-2015 aus Mitteln des ESF modellhafte Ansätze für einen sozialen Arbeitsmarkt in NRW fördern.
Soziales
Im Bereich der Sozialpolitik stand u.a. die Forderung nach einem angemessenen Regelsatz, die Bekämpfung von Kinderarmut sowie die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT) ganz oben auf der Agenda. Beim BuT haben wir u.a. einen Erlass mit auf den Weg gebracht, der es den Kommunen ermöglicht, auf Grundlage des §6 AsylbLG, allen Flüchtlingskindern Leistungen aus dem BuT zu gewähren.
Ein Schwerpunkt bisher, den wir mit Nachdruck auch in Zukunft bearbeiten werden, ist der Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in NRW. „Auf dem Weg in ein inklusives NRW“, der geschlechtergerecht ausgerichtet sein muss. U.a. gehört hierzu die Überprüfung und Anpassung des Landesrechts im Lichte der UN-Behindertenrechtskonvention sowie die Umsetzung eines umfassenden Maßnahmenkatalogs. Unter gleichberechtigter Beteiligung der Organisationen und Verbände der Menschen mit Behinderung auf Landesebene soll über die Umsetzung und Weiterentwicklung der Maßnahmen des Aktionsplanes informiert und beraten werden.
Den Ausbau von Integrationsprojekten und den Aufbau eines inklusiven Arbeitsmarktes zur Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderungen wollen wir weiter voranbringen und die Rahmenbedingen hierfür verbessern.
Integration
NRW hat das bundesweit erste Integrationsgesetz verabschiedet. Es sieht u.a. eine flächendeckende Stärkung der kommunalen Integrationsarbeit über „Kommunale Integrationszentren“ vor und stärkt die Vernetzung der Akteure. Der Schwerpunkt liegt auf Integration durch Bildung, denn insbesondere die „Regionalen Stellen zur Förderung von Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien“ können in jedem Kreis und jeder kreisfreien Stadt eingerichtet werden (nach beschlossenem Haushalt).
Die Einführung islamischen Religionsunterrichts ist ein weiterer Meilenstein der Integrationspolitik. Nach vielen Jahren vergeblicher Bemühungen hat Sylvia Löhrmann mit großer Energie und Verhandlungsgeschick den Weg frei machen können. Die Gleichstellung des Islam als Religion, die ein Teil Deutschlands ist, wird nun auch in anderen Rechtsbereichen weiter verfolgt werden.
Kinder, Jugend, Generationen, Frauen, Sport
Kinder (siehe auch Bildung)
Im Bereich Kinderschutz wurde das Projekt „Kommunale Präventionsketten“ auf den Weg gebracht und über den Bundesrat mehr Mittel für die Länder bei der Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes erreicht.
Jugend
Der Kinder- und Jugendförderplan wurde um 20 Millionen Euro auf nun 100 Millionen Euro erhöht. Er ist inhaltlich neu ausgerichtet auf die Bekämpfung von sozialer Benachteiligung, geschlechterspezifischer Mädchen- und Jungenarbeit sowie die Stärkung der Freiwilligendienste und Projektarbeit. Die neuen Förderrichtlinien erscheinen demnächst und sehen u.a. eine Absenkung der Trägeranteile und mehr jahresübergreifende Projektförderungen vor.
Frauen- und Queerpolitik
In der Frauenpolitik haben wir einen konsequenten Kurswechsel eingeleitet. Die Kürzungen der schwarz-gelben Koalition im Bereich der Frauenhausfinanzierung haben wir rückgängig gemacht und die zweite SozialarbeiterInnenstelle wieder eingerichtet. Außerdem haben wir die finanzielle Situation der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe verbessert.
Den ganz oben auf der Agenda grüner Frauenpolitik stehenden Prozess zur landesgesetzlich verlässlichen Finanzierung von Frauenhäusern und Frauenberatungsstellen/Notrufen haben wir eingeleitet, damit jeder Frau bedarfsgerechte Unterstützungsangebote im Falle von häuslicher und sexualisierter Gewalt zur Verfügung stehen. Parallel hierzu hat die Steuerungsgruppe zur Erarbeitung eines umfangreichen Landesaktionsplans gegen Gewalt an Frauen und Mädchen ihre Arbeit aufgenommen.
Um die berufliche Gleichstellung von Männern und Frauen voranzutreiben, haben wir in 13 Arbeitsmarktregionen des Landes Kompetenzzentren „Frau und Beruf“ sowie eine Koordinierungsstelle eingerichtet und finanzielle Mittel für drei weitere Einrichtungen bereitgestellt.
Von besonderer Bedeutung sind die Einführung der Frauenförderung in das neue Vergabegesetz NRW sowie unsere Bundesratsinitiative zur Quotierung von Aufsichtsräten in börsennotierten Unternehmen. Mit der erforderlichen Novellierung des Landesgleichstellungsgesetzes haben wir begonnen, um gesetzliche Regelungen von Frauenförderplänen über paritätische Gremienbesetzung bis hin zur Verwendung geschlechtergerechter Sprache in den Verwaltungen des Landes und der Kommunen stärker durchzusetzen.
In der Frauengesundheitspolitik sind wir wichtige Schritte gegangen. Mit der Einrichtung der Landesfachstelle „Frauen und Sucht NRW“, der vor dem Abschluss stehenden Einrichtung des Kompetenzzentrums „Frauen und Gesundheit“ sowie der Verankerung der Genderperspektive in der Landesgesundheitspolitik sind Meilensteine gesetzt worden.
Ein Schwerpunkt der politischen Aktivitäten der vergangenen zwei Jahre war die Queerpolitik. Im Besoldungs- und Versorgungsrecht NRW ist die Gleichstellung der Lebenspartnerschaft inzwischen Fakt. Wir haben darüber hinaus die Strukturen gestärkt, indem die Mittel für psychosoziale Beratungsstellen und Selbsthilfe aufgestockt, eine Koordinierungsstelle für schwul-lesbische Aufklärung NRW eingerichtet, Modellprojekte finanziert und ein umfangreicher Aktionsplan der gesamten Landesregierung aufgestellt wurden.
Sport
Im Sportbereich ist es uns gelungen, ein zentrales Versprechen einzulösen und mit dem Landessportbund (LSB) im Pakt für den Sport eine verbindliche Einigung zu erzielen, die sicherstellt, dass das gesellschaftliche Potenzial ausgeschöpft wird. Besonders im Zusammenhang mit der Fußball-WM 2011 wurde deutlich, welche Wirkung Sport in der Gesundheitsprävention, Integration und zur Sensibilisierung im Bereich Umwelt- und Klimaschutz hat.
Nicht nur bedingt durch die aktuellen Ereignisse (wie rechte Gewalt) am Rande von Fußballspielen wollen wir zukünftig die Bewältigung von Konflikten gerade im Fanbereich durch Dialog vorantreiben.
Gesundheit, Pflege
Gesundheit
Das Gesundheitssystem menschlicher, sozialer und geschlechtergerechter gestalten, ist die Leitorientierung, die wir bislang in der Gesundheitspolitik verfolgt haben. PatientInnen sollen sich selbstbestimmt, gleichberechtigt und eigeninitiativ in einem für sie transparenten Gesundheitssystem bewegen können. Erstmals in der Geschichte NRWs wird deshalb ab Mai dieses Jahres eine PatientInnenbeauftragte als Lotsin im Gesundheitssystem ihre Arbeit beginnen.
Die demografische Entwicklung in NRW erfordert große Anstrengungen, um ein wohnortnahes und zugängliches Gesundheitssystem dauerhaft sicherzustellen. Vor diesem Hintergrund sind vielfältige Aktivitäten eingeleitet worden. Mit der Bildung des Landeszentrums Gesundheit am Standort des Gesundheitscampus in Bochum ist ein Meilenstein zur strukturellen Unterstützung der Landesgesundheitspolitik geschafft.
Das Problem einer unzureichenden ärztlichen Versorgung in Teilräumen des Landes konnte durch das finanziell deutlich aufgestockte HausärztInnenprogramm gemildert werden. Das konzeptionell erweiterte Programm zur „Sicherstellung der medizinischen Versorgung im ländlichen Raum und in städtischen Problemgebieten“ ist weitgehend erarbeitet.
Gleichzeitig ist die Krankenhausplanung weit fortgeschritten. Im Dialog mit den AkteurInnen des Gesundheitswesens konnten strukturelle Qualitätskriterien entwickelt werden, mit denen zukünftig eine bessere geriatrische, (geronto)psychiatrische Versorgung und Frühgeborenenversorgung möglich ist.
Mit dem Aktionsplan „Hygiene“ ist ein weiteres wichtiges Vorhaben begonnen worden. Die Krankenhaushygieneverordnung liegt zur Veröffentlichung vor, eine Fülle von Maßnahmen ist angestoßen.
Mit den AkteurInnen der Landesgesundheitskonferenz erfolgten wichtige und einvernehmliche Abstimmungen. Inzwischen liegen umfangreiche Handlungskonzepte zu Suchtfragen, zur psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen sowie zur Gesundheitsprävention vor.
Die zielgruppengerechte Weiterentwicklung der AIDS-Prävention wurde zwischenzeitlich abgeschlossen. Die Umsetzung des Konzeptes erfolgt laufend.
Die Verabschiedung eines konsequenten Nichtraucherschutzgesetzes für NRW (NiSchG NW) bleibt ein besonderer Schwerpunkt. Die Vorarbeiten sind geleistet. Das Landeskabinett hat bereits die Eckpunkte eines entsprechenden Gesetzentwurfes beschlossen, der über die bestehenden Regelungen hinaus u.a. ein konsequentes Rauchverbot in Gaststätten wie auch an Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie Spielplätzen vorsieht. Nun gilt es, den Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen und zu verabschieden. Damit hätten wir in NRW endlich einen Nichtraucherschutz ohne Ausnahmen und Schlupflöcher und würden auch ein wichtiges Signal für die gesamte Bundesrepublik geben.
Pflege und Alter
Zur Sicherung der Finanzierung der Altenpflegeausbildung haben wir eine Ausbildungsumlage eingeführt, mit der wir die Voraussetzungen für eine ausreichende Zahl von Ausbildungsplätzen in der Altenpflege schaffen. Die Anzahl der Ausbildungsplätze konnten wir in 2011 um über 1.500 Plätze auf rd. 10.300 erhöhen. Hierzu wurden die Mittel 2011 um 2,7 Millionen Euro auf 34,7 Millionen Euro erhöht. Für den Haushalt 2012 war noch einmal eine Steigerung um 2,5 Millionen Euro und eine Ausweitung auf insgesamt 10.800 Plätze vorgesehen.
Bei der Akademisierung der Gesundheits- und Pflegefachberufe hat NRW bundesweit eine Vorreiterrolle. Zielist es, die Berufsfelder an veränderte Herausforderungen anzupassen und gut ausgebildete MitarbeiterInnen für eine menschliche, an den Bedürfnissen der Betroffenen orientierten Pflege und Versorgung zu gewinnen. Bisher wurden an sechs Modellstandorten zehn innovative Modellstudiengänge im Bereich Pflege, Hebammenkunde, Logopädie, Physiotherapie und Ergotherapie genehmigt.
Die inhaltlichen Vorbereitungen zur Novellierung des Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG) sowie zur Weiterentwicklung des Landespflegerechts sind weit fortgeschritten. Beim WTG haben sich zahlreiche Umsetzungsprobleme gezeigt, die an verschiedenen Stellen gerade der Entwicklung einer zukunftsfähigen Angebotsstruktur für Menschen mit einer Behinderung oder mit einem altersbedingten Pflegebedarf entgegenstehen. Ziel und Maßstab für die Novellierung der Gesetze sind Rahmenbedingungen für ein würdevolles, inklusives und selbstbestimmtes Leben mit der Möglichkeit, sich in allen Lebensphasen in Prozesse vor Ort beratend und mitgestaltend einbringen zu können. Während hierzu ein erweitertes Landespflegerecht Rahmenbedingungen für eine zukunftsorientierte und demografiefeste Politik für alte und pflegebedürftige Menschen schafft, sichert das Wohn- und Teilhabegesetz konkret die Qualität der hierfür erforderlichen Wohn- und Betreuungsangebote.
Mit dem „Masterplan Quartier“ für eine generationengerechte Gestaltung der Wohnquartiere und Entwicklung von Quartierskonzepten setzen wir uns für einen Paradigmenwechsel ein: weg von einem weiteren Ausbau von Groß- und Sondereinrichtungen hin zu quartiersbezogenen Wohn- und Pflegearrangements in denen der Mensch, seine individuellen Bedürfnisse und sein individueller Hilfebedarf im Mittelpunkt stehen.
Die Nachfrage nach bedarfsgerechten Produkten und Leistungen für ältere Menschen wird mit dem demografischen Wandel weiter steigen. Dabei werden auch neue Märkte entstehen. Der mit rund 13 Mio. Euro dotierte Wettbewerbsaufruf zur Förderung altersgerechter Versorgungsmodelle, Produkte und Dienstleistungen ist weitgehend abgeschlossen.
Demokratie, Innen, Justiz
Innenpolitik
Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Erleichterung von Volksbegehren ist uns ein großer Schritt zur Stärkung der demokratischen Beteiligungsrechte unserer BürgerInnen in NRW gelungen. Wir haben die hohen Hürden zur Durchführung von Volksbegehren abgesenkt und ermöglichen es nun zum Beispiel neben der rein amtlichen Unterschriftensammlung, die es nur erlaubt in amtlichen Gebäuden wie z.B. einem Rathaus Unterschriften zu sammeln, Unterschriften frei, das heißt auf öffentlichen Plätzen und Straßen zu sammeln. Wir hoffen, dass jetzt auch die CDU die Zeichen der Zeit erkennt und mit uns zusammen die Landesverfassung ändern wird, um das Unterschriftenquorum bei Volksbegehren abzusenken.
Ein wesentlicher Punkt, der noch umgesetzt werden muss, sind die Belange der Feuerwehrfrauen und –männer. Diese setzten täglich ihre Gesundheit und ihr Leben zum Wohle der Gesellschaft ein und das oft unter schwierigen Begleitumständen. Um unsere Anerkennung und Dankbarkeit für diesen Berufsstand auszudrücken, werden wir eine neue Rechtsgrundlage für die Ruhegehaltsfähigkeit der Feuerwehrzulage schaffen und uns dem Problem „Dienstunfall bei Blaulichtfahrten“ annehmen. Außerdem wollen wir die Feuerwehr bei der Nachwuchsgewinnung unterstützen, da diese vor allem im ländlichen Raum ein Problem darstellt.
Strategien gegen Rechtsextremismus
In NRW wird jeden zweiten Tag eine Gewalttat mit rechtsextremem Hintergrund verübt und die Gewaltbereitschaft der Neonazis steigt weiter an. Bedroht und angegriffen werden in erster Linie Personen, die sich gegen Rassismus und Rechtsextremismus engagieren, Menschen mit Migrationshintergrund, Obdachlose, Flüchtlinge, Lesben und Schwule. Zur Unterstützung und Solidarisierung mit den Opfern haben wir Mittel für die Einrichtung von zwei spezialisierten Beratungsstellen zur Verfügung gestellt, die psychologische und juristische Beratung ebenso wie die Dokumentation rechter Gewalt, lokale Intervention und – falls von den Betroffenen gewünscht – Öffentlichkeitsarbeit durchführen.
Darüber hinaus bedarf es dringend eines integrierten Handlungskonzepts gegen Rassismus und Rechtsextremismus für das Land NRW, um menschenverachtende Einstellungen in der Gesellschaft zu thematisieren und die Parteien und Organisationen der extremen Rechten zurückzudrängen. Fester Bestandteil des Handlungskonzepts sollten die vorhandenen Strukturen sein, wie die Mobilen Beratungsteams, das Elternberatungsnetzwerk und das AussteigerInnenprogramm. Gleichzeitig müssen Lücken geschlossen werden, wie zum Beispiel in der gendersensiblen Präventionsarbeit. Ziel ist die Stärkung der demokratischen Zivilgesellschaft in ihrem Engagement gegen Rassismus und Rechtsextremismus.
Flüchtlingspolitik
Von den vielen Aktivitäten im Bereich Flüchtlingspolitik möchten wir folgendes herausheben: Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, die Mittel für den Flüchtlingsrat NRW und damit für die Vernetzung der ehrenamtlichen Flüchtlingsarbeit wieder in den Haushalt einzustellen. Das ist sowohI für 2011 als auch für 2012 geschehen. Weiterhin werden wir für die Erhöhung der Mittel für die soziale Beratung von Flüchtlingen kämpfen.
Für Flüchtlinge aus dem Kosovo sollten alle landesrechtlichen Spielräume ausgenutzt werden um besondere Härten im Rahmen von Rückführungen zu vermeiden. Deshalb gab es in NRW als einzigem Bundesland im Winter 2010/2011 einen Erlass („Wintererlass“), der Rückführungen von Minderheitenangehörigen nach Serbien und in den Kosovo ausgesetzt hat. Auch im Winter 2011/2012 dürfen bestimmte Minderheitenangehörige bis zum 1.4.2012 nicht in den Kosovo zurückgeführt werden.
Die Residenzpflicht – die Verpflichtung für Asylbewerber, sich nur in dem Regierungsbezirk aufzuhalten, in dem die zuständige Ausländerbehörde ihren Sitz hat– wurde aufgehoben. Auch die räumliche Beschränkung für abgelehnte Asylbewerber (Geduldete) wurde aufgehoben. Damit sind für die Betroffenen z.B. Bewerbungsgespräche, Besuche von Verwandten etc. in ganz NRW möglich.
Als wichtiges Vorhaben für die Zukunft, hoffen wir, dass der im Koalitionsvertrag vereinbarte neue Erlass zum §25,5 Aufenthaltsgesetz dazu führt, dass bisher nur geduldete Flüchtlinge in NRW einen Aufenthalt aus humanitären Gründen erhalten werden und somit die ständige Angst vor Abschiebung für diese Menschen beendet wird. Darüber hinaus müssen wir für eine verbesserte gesetzliche Bleiberechtsregelung im Bund kämpfen. Das ist im Koalitionsvertrag vereinbart und muss über die InnenministerInnenkonferenz, den Bundesrat und rot-grüne Landesregierungen geschehen. NRW als größtes Bundesland mit den meisten Betroffenen hat hier eine hohe Verantwortung.
Justiz
Im Bereich des Strafvollzug ist es uns gelungen, wesentliche Verbesserungen im Bereich der Behandlung und Resozialisierung zu erreichen, indem wir unter anderem Haftvermeidungsprojekte weiter ausgebaut, die Drogen- und Suchtberatungen in Justizvollzugsanstalten intensiviert sowie das Übergangsmanagement verbessert haben. Dazu haben wir 150 neue Stellen im allgemeinen Vollzugsdienst und 50 neue Stellen für den Psychologischen- und Sozialdienst im Strafvollzug geschaffen, denn nur mit ausreichend qualifiziertem Personal können Behandlungs- und Resozialisierungsprojekte funktionieren.
In Zukunft möchten wir das Modellprojekt "Haus des Jugendrechts", bei dem Jugendhilfen, Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte unter einem Dach zusammenarbeiten, weiter ausbauen und fünf weitere Häuser des Jugendrechts bilden. Denn effektive Hilfen und Präventionskonzepte helfen Jugendkriminalität bzw. Rückfälle abzubauen und damit auch soziale Folgekosten zu vermeiden. Wo Jugendstrafvollzug dennoch nicht vermeidbar ist, soll er in freien Formen und unter engmaschiger Betreuung erfolgen.
Europa, Eine-Welt
Eine-Welt
Mit dem Tariftreue- und Vergabegesetz haben wir es geschafft das Beschaffungswesen NRWsauf ökologisch-soziale Kriterien umzustellen mit fairem Handel als wichtigem Baustein für die Umsetzung globaler Gerechtigkeit.
Zuletzt haben wir die entwicklungspolitischen Leitlinien des Landes („Eine-Welt-Strategie NRW“) überarbeitet. Der von uns bereits in Gang gesetzte offene und partnerschaftliche Dialog mit der Zivilgesellschaft, der Wirtschaft und anderen Verbänden muss zu Ende geführt werden. Das ist notwendig, damit NRW seinen Beitrag dazu leisten kann, die Globalisierung gerechter und nachhaltiger zu gestalten.
Europa
NRW versteht sich als starke Region in einem demokratischen, sozialen, ökologischen, nachhaltigen und stabilen Europa. Im Zeichen der Krise haben wir einen pro-europäischen Kurs gefahren und damit anti-europäische Ressentiments in NRW verhindern können. Im Zuge dieses pro-europäischen Kurses haben wir damit begonnen, die Landesvertretung bei der Europäischen Union in eine politische Gestaltungsagentur weiterzuentwickeln.
Ein zentraler Schwerpunkt wird auch weiterhin darin liegen, Europa vor Ort zu stärken, indem in einem gemeinsamen Dialog mit den kommunalen Spitzenverbänden die Europafähigkeit der Kommunen weiter intensiviert und die kommunale Selbstverwaltung gestärkt wird.
Ein weiterer zentraler Schwerpunkt wird die Zukunft und Neujustierung der Strukturpolitik und der gemeinsamen Agrarpolitik ab 2013 sein. Diese gilt es neu auszurichten und dabei stärker als bisher vor allem auf einen sozial-ökologischen Umbau von Wirtschaft und Industrie zu setzen, also einer klaren Verpflichtung für Nachhaltigkeit im Strukturwandel.
Finanzen
Wir haben eine schwere Erblast der schwarz-gelben Landesregierung übernommen. Plünderung der kommunalen Kassen und trotzdem eine Neuverschuldung von sechs Milliarden Euro in 2009.
Das Wachstumsbeschleunigungsgesetz von Schwarz-Gelb bedeutet für NRW seit 2010 bereits einen Verlust von 800 Millionen Euro pro Jahr. Das war eine reine Klientelpolitik für große Hoteliers und Erben („Mövenpick-Steuer“).
Gemeinsam mit den Entlastungen aus den Konjunkturpaketen I und II und dem Bürgerentlastungsgesetz führt das zu Steuerausfällen von mehr als 2 Milliarden Euro jährlich, die dem Land NRW allein durch die Bundespolitik entzogen werden. Zusätzlich brechen den Kommunen Einnahmen i. H. v. 700-800 Millionen Euro jährlich weg.
Durch Steuersenkungsversprechen der CDU auf Bundesebene, die die Herren Laumann und Röttgen zur Bekämpfung der kalten Progression in diesem Jahr vorbehaltlos stützten, würden dem Land NRW zusätzlich 500 Millionen Euro pro Jahr wegbrechen.
Durch den Verzicht auf die Einnahmen durch die Grunderwerbsteuer würden dem Land erneut jährlich etwa 450 Millionen Euro verloren gehen.
Momentan werden den Kommunen im Stärkungspakt Stadtfinanzen 350 Millionen Euro an Hilfen zur Verfügung gestellt. Die CDU möchte diese Mittel verdoppeln und somit Mehrausgaben i. H. v. 350 Millionen Euro verursachen. Das erinnert eher an die hemmungslosen Ausgabensteigerungen der Linkspartei und steht diesen an Populismus in nichts nach.
CDU und FDP stellen also nach wie vor die größte Gefahr für die Haushalte von Land und Kommunen dar. Zwei Milliarden Euro Erblast aus der alten Periode sollen also 1,3 Milliarden Euro in diesem Jahr folgen. Auf gut deutsch: Wären wir den Vorschlägen der CDU gefolgt, würde sich die Neuverschuldung jährlich um zusätzlich 1,3 Milliarden Euro erhöhen! Statt 3,6 Milliarden wären wir dann bei fast fünf und damit fast eine Milliarde Euro über der Verfassungsgrenze.
Grüne Haushaltspolitik
Als wir den Haushalt 2010 übernommen haben, lag die Neuverschuldung bei sechs Milliarden Euro. Schon letztes Jahr konnte diese auf drei Milliarden Euro halbiert werden. Auch in diesem Jahr haben wir im Gegensatz zur CDU/FDP-Regierung einen Haushalt vorgelegt, der deutlich unter der Verschuldungsobergrenze lag. Trotzdem konnten wir wesentlichen Zukunftsprojekten Leben einhauchen.
Im Bereich Bildung haben wir die unsozialen Studiengebühren abgeschafft und ein beitragsfreies Kitajahr eingeführt, sowie die Betreuungsplätze deutlich erhöht.
Im Bereich der Kommunen konnten wir mit dem Stärkungspakt Stadtfinanzen und einem starken Gemeindefinanzierungsgesetz auch in 2012 gute Vorschläge für die Konsolidierung der kommunalen Finanzen machen. Damit wurden die dramatischen Folgen der Scheineinsparungen von Schwarz-Gelb auf dem Rücken der Kommunen repariert. Letzteren drohte eine Krise bei der Kreditversorgung. Neben einer Milliarde Entlastung durch das Land konnten wir über den Bundesrat mit dafür sorgen, dass nicht die Gewerbesteuer geschröpft, sondern es jetzt eine Bundesentlastung bei der Grundsicherung im Alter gibt. Insgesamt werden die Kommunen in NRW um fast zwei Milliarden Euro entlastet – spätestens ab 2014, wenn die Bundeswirkung voll greift.
Wir haben mit dem Schulkonsens die notwendigen Voraussetzungen für eine neue Bildungspolitik gelegt. Gezielte Förderprogramme beim Klimaschutz schaffen die Basis für die Energiewende und zahlreiche neue Arbeitsplätze in Handwerk und Mittelstand.
All diese Investitionen sind notwendig und dürfen nicht kaputtgespart werden. Dennoch bleibt für uns langfristig der Konsolidierungspfad in Richtung auf eine Null-Neuverschuldung unerlässlich. Ausschlaggebend hierfür sind v.a. Veränderungen auf der Einnahmenseite, insbesondere eine Erhöhung des Spitzensteuersatzes und der Erbschaftsteuer sowie die Einführung einer effektiven Besteuerung hoher Vermögen. Hier befindet sich jedoch der Bund in der Pflicht. Die rot-grüne Landesregierung hat mit der Erhöhung des Grunderwerbsteuersatzes die Einnahmen erhöht und damit ihre Hausaufgaben gemacht. Wir werden uns aber konsequent weitere Konsolidierungsschritte auch auf der Aufwandsseite vornehmen. Förderprogramme sollen, wo möglich, vom Vollkostenzuschuss auf Kreditbasis umgestellt werden, Ökologische Lenkungsabgaben, wie der Kies-Euro ebenso geprüft werden, wie wir auch Stelleneinsparungen durch eine Polizeireform für möglich halten. Weitere Reformschritte sind ernsthaft und kontinuierlich zu erarbeiten. Wir Grünen waren und sind auch finanzpolitisch die Partei der Nachhaltigkeit!



