Mindestabstand für Windenergieanlagen | Anfrage

Der neue Gesetzentwurf vom 20.04.2021 zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches eröffnet Kommunen die Möglichkeit, den Ausbau der Windenergie bis zu den bisherigen Grenzen des Immissionsschutzrechts voranzutreiben (d.h. dreifache Anlagenhöhe), wenn eine Gemeinde dies wünscht und eine entsprechende Bauleitplanung trifft. Wir fragen, welche Auswirkungen dieser Gesetzentwurf auf die aktuelle Flächennutzungsplanung in Haltern haben könnte.

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